Allgemeine GeschÀftsbedingungen.
Geltung der Bedingungen
Die Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote von Michael Nowak erfolgen ausschlieĂlich auf Basis dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen. Diese gelten somit auch fĂŒr alle zukĂŒnftigen GeschĂ€ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrĂŒcklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung, spĂ€testens jedoch mit Entgegennahme der Dienstleistung oder der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. GegenbestĂ€tigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine GeschĂ€fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Abschnitte 1 bis 16 sind unabdingbare Bestandteile dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen.
Angebote
(i)Preisbindung
Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, gilt eine Bindung von 14 Tagen an den Angebotspreis.
Honorar
Honorare werden im Regelfall vor Leistungserbringung vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen werden gilt die jeweils gĂŒltige Preisliste von Michael Nowak, welche jederzeit angefordert werden kann.
Zahlung
(I) Zahlungsart und Zahlungsziel
RechnungsbetrĂ€ge sind, wenn nicht anders ausgewiesen, binnen 5 Werktagen ohne AbzĂŒge und unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu begleichen. Weiterhin ist die Bezahlung des Honorars in Bar am Veranstaltungstag möglich. In EinzelfĂ€llen wird sich das Recht vorbehalten (Teil-)Vorrauszahlungen zu verlangen.
(II) Zahlungsverzug
Steht der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so entbindet dies Michael Nowak von seiner Leistungspflicht ohne den Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht zu entbinden. Der Auftraggeber befindet sich spĂ€testens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. 5% ĂŒber dem Basiszinssatz erhoben werden. Ab der zweiten Zahlungserinnerung können dem Schuldner Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.
RĂŒcktritt
Im Falle des RĂŒcktritts durch den Auftraggeber entstehen die folgenden StornierungsgebĂŒhren: Bis 90 Tage vor geplantem Veranstaltungsbeginn bzw. geplanter Leistungserbringung 30% der Vertragssumme, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Vertragssumme, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme, abzĂŒglich nachweislich ersparter Kosten, fĂ€llig.
Ănderungen
VertragsĂ€nderungen jedweder Art bedĂŒrfen der Schriftform
Ersatz
Sollte dem Auftragnehmer die Leistungserbringung aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignisse unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. In FÀllen höherer Gewalt besteht diese Ersatzpflicht nicht.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Arnsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Bedingungen nicht gĂŒltig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleiben sĂ€mtliche anderen Bestimmungen hiervon unberĂŒhrt. An Stelle der ungĂŒltigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung









